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   VGH Bayern, 25.03.2010 - 10 BV 09.1784   

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VGH Bayern, 25.03.2010 - 10 BV 09.1784 (https://dejure.org/2010,6896)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.03.2010 - 10 BV 09.1784 (https://dejure.org/2010,6896)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. März 2010 - 10 BV 09.1784 (https://dejure.org/2010,6896)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausweisung eines Ausländers wegen Unterstützung einer terroristische Vereinigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Falle der Berücksichtigung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse; Ausweisung eines irakischen Staatsangehörigen aufgrund seiner Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Falle der Berücksichtigung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse; Ausweisung eines irakischen Staatsangehörigen aufgrund seiner Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausweisung eines Irakers wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung rechtmäßig - Aussagen über Kontakte zu bereits verurteilten Terroristen widersprüchlich und nicht glaubhaft

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2010 - 10 BV 09.1784
    Maßgeblich ist insoweit eine wertende Gesamtbetrachtung, ob im Fall des betroffenen Ausländers die Voraussetzungen des Ausweisungstatbestands erfüllt sind (vgl. BVerwG vom 15.3.2005 BVerwGE 123, 114 - Ls. 5 - vgl. nunmehr auch Nr. 54.2.1.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zum Aufenthaltsgesetz BT-Drs. 669/09 S. 375).".

    Liegen lediglich Verbindungen und Kontakte zu derartigen Organisationen oder deren Mitgliedern vor, ohne dass der Ausländer auch als Nichtmitglied durch sein Engagement eine innere Nähe und Verbundenheit zu dieser Vereinigung selbst zum Ausdruck bringt, fehlt es an einer Unterstützung im dargelegten Sinn (vgl. BVerwG vom 15.3.2005 BVerwGE 123, 114/124 ff.; BayVGH vom 12.10.2009 a.a.O. RdNr. 26).

    Derartige Erkenntnisse des LfV, die auf im Einzelnen unbekannt gebliebenen nachrichtendienstlichen Quellen beruhen, bedürfen zwar wegen der nur begrenzten Zuverlässigkeit eines solchen Zeugnisses einer besonders kritischen Prüfung; gleichwohl dürfen solche Erkenntnisse im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände - gegebenenfalls ergänzend und mit minderem Beweiswert - berücksichtigt werden (vgl. BayVGH vom 21.10.2008 Az. 5 ZB 08.229 RdNr. 14 sowie vom 12.10.2009 a.a.O. RdNr. 37; OVG Hamburg vom 7.4.2006 Az. 3 Bf 442/03 Ls. 1 und RdNr. 9; OVG RhPf vom 28.1.2010 Az. 7 A 11075/09 RdNr. 5; BVerwG vom 15.3.2005 a.a.O. S. 131; Discher a.a.O. RdNrn. 1720 ff. vor §§ 53 ff. m.w.N.).

    Zwar beeinträchtigt bereits die Anwesenheit möglicher ausländischer Helfer terroristischer Gewalttäter die Fähigkeit des Staates, sich nach innen und nach außen gegen Angriffe und Störungen zur Wehr zu setzen, und gefährdet damit seine Sicherheit (vgl. BVerwG vom 15.3.2005 a.a.O. S. 120).

    Die Gefährdung der inneren Sicherheit muss sich dabei jedoch nach polizeilichen Grundsätzen in der Person des Ausländers konkretisiert haben (vgl. BVerwG vom 15.3.2005 a.a.O. S. 120).

  • VGH Bayern, 12.10.2009 - 10 CS 09.817

    Zu den Anforderungen an den Nachweis für die Ausweisung eines Ausländers wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2010 - 10 BV 09.1784
    Der Senat hat sich mit der Auslegung dieses Ausweisungstatbestands und den Anforderungen an die Feststellung seiner Tatbestandsvoraussetzungen bereits in der den Beteiligten bekannten Entscheidung vom 12. Oktober 2009 (Az.: 10 CS 09.817 ) eingehend auseinandergesetzt und dazu festgestellt (vgl. RdNrn. 20 ff.):.

    Dass die Ansar al-Islam/Ansar al-Sunna eine terroristische Vereinigung im Sinne des § 54 Nr. 5 AufenthG darstellt, hat der Senat zuletzt in dem bereits zitierten Beschluss vom 12. Oktober 2009 (a.a.O. RdNr. 24) dargelegt.

    Sammlungen in dieser Augsburger Moschee für andere "humanitäre Zwecke" sind dem Senat nicht nur aus dem bereits mehrfach zitierten Parallelverfahren 10 CS 09.817 bekannt, sondern wurden letztlich auch vom Kläger - allerdings stark eingeschränkt - in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof eingeräumt (s. S. 9 der Sitzungsniederschrift vom 22.3.2010).

    Die auch in der amtlichen Auskunft des LfV vom 9. Dezember 2009 erwähnte Beteiligung des G... W... H... bei solchen Spendensammlungen in der Augsburger Moschee hat der Senat im Verfahren 10 CS 09.817 mit Beschluss vom 12. Oktober 2009 festgestellt (a.a.O. RdNrn. 35 ff.).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2010 - 10 BV 09.1784
    Auf zurückliegende Mitgliedschaften oder Unterstützungshandlungen im Sinne von § 54 Nr. 5 AufenthG kann eine Ausweisung nur gestützt werden, soweit diese eine gegenwärtige Gefährlichkeit begründen (vgl. BVerwG vom 30.4.2009 NVwZ 2009, 1162/1166).

    Somit liegt nach Auffassung des Senats trotz teilweiser Zerschlagung der entsprechenden Strukturen im Raum Augsburg und dem zuletzt erfolgten Umzug des Klägers nach Flensburg kein abgeschlossener Sachverhalt vor, der eine Zäsur zu den (früheren) Aktivitäten des Klägers begründen könnte (vgl. auch BVerwG vom 30.4.2009 a.a.O. S. 1166).

  • BVerwG, 13.01.2009 - 1 C 2.08

    Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2010 - 10 BV 09.1784
    Nachdem der Kläger schon den Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 AufenthG erfüllt hat, muss der Senat nicht abschließend entscheiden, ob er durch seine Unterstützungshandlung auch eine hinreichende Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 54 Nr. 5a AufenthG darstellt (vgl. BVerwG vom 13.1.2009 ZAR 2009, 145/146).
  • VGH Bayern, 05.03.2008 - 5 B 05.1449

    Tatsächliche Anhaltspunkte rechtfertigen die Annahme, dass die islamistische

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2010 - 10 BV 09.1784
    Die mit § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG erfolgte Vorverlagerung des Sicherheitsschutzes im Einbürgerungsrecht (vgl. BayVGH vom 5.3.2008 5 B 05.1449 RdNr. 25) kann deshalb nicht - wie der Vertreter des öffentlichen Interesses meint - auf § 54 Nr. 5 AufenthG als Element des aufenthaltsrechtlichen Regelungssystems zur Bekämpfung und Abwehr von Gefahren für die innere und äußere Sicherheit (insbesondere des Terrorismus, vgl. dazu Discher in: GK-AufenthG, Stand: Januar 2010, RdNr. 404 zu § 54) übertragen werden.
  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 28.08

    Förderung freier Jugendhilfeträger für Maßnahmen der offenen Jugendarbeit

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2010 - 10 BV 09.1784
    Der Hinweis des Berufungsführers auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 11 StAG, wonach der Einbürgerung eines Ausländers bereits die personenbezogene Annahme bzw. der Verdacht der Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen entgegensteht und dieser Ausschlussgrund zu einer Vorverlagerung des Schutzes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung führt (vgl. Pressemitteilung Nr. 82/2009 des BVerwG vom 2.12.2009 zum Verfahren BVerwG 5 C 28.08, veröffentlicht unter www.bundesverwaltungsgericht.de), vermag daran nichts zu ändern.
  • VGH Bayern, 29.07.2009 - 10 BV 08.2411

    Berufungsverfahren; Nachprüfungsumfang; Altfallregelung Ausländerrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2010 - 10 BV 09.1784
    Es müssen jedenfalls hinreichend verwertbare und belegbare Tatsachen vorliegen, die die Schlussfolgerung im Sinne dieses Ausweisungstatbestands rechtfertigen (vgl. BayVGH vom 29.7.2009 10 BV 08.2411 RdNr. 25).
  • OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 2 StE 2/05
    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2010 - 10 BV 09.1784
    Für die Richtigkeit dieser Erkenntnisse des LfV über die Unterstützung der AAI/AAS-Kerngruppe im Irak durch Spendensammlungen aus dem Kreis der in Augsburg ansässigen Anhänger dieser Vereinigung sprechen auch die Feststellungen des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart in seinem rechtskräftigen Urteil vom 15. Juli 2008 (Az. 5-2 StE 2/05), mit dem drei Mitglieder der AAI/AAS zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden sind.
  • OVG Hamburg, 07.04.2006 - 3 Bf 442/03

    PKK-Unterstützung in der Vergangenheit; Einbürgerungshindernis bei

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2010 - 10 BV 09.1784
    Derartige Erkenntnisse des LfV, die auf im Einzelnen unbekannt gebliebenen nachrichtendienstlichen Quellen beruhen, bedürfen zwar wegen der nur begrenzten Zuverlässigkeit eines solchen Zeugnisses einer besonders kritischen Prüfung; gleichwohl dürfen solche Erkenntnisse im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände - gegebenenfalls ergänzend und mit minderem Beweiswert - berücksichtigt werden (vgl. BayVGH vom 21.10.2008 Az. 5 ZB 08.229 RdNr. 14 sowie vom 12.10.2009 a.a.O. RdNr. 37; OVG Hamburg vom 7.4.2006 Az. 3 Bf 442/03 Ls. 1 und RdNr. 9; OVG RhPf vom 28.1.2010 Az. 7 A 11075/09 RdNr. 5; BVerwG vom 15.3.2005 a.a.O. S. 131; Discher a.a.O. RdNrn. 1720 ff. vor §§ 53 ff. m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2010 - 7 A 11075/09

    Versagung einer Niederlassungserlaubnis wegen Unterstützung einer terroristischen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2010 - 10 BV 09.1784
    Derartige Erkenntnisse des LfV, die auf im Einzelnen unbekannt gebliebenen nachrichtendienstlichen Quellen beruhen, bedürfen zwar wegen der nur begrenzten Zuverlässigkeit eines solchen Zeugnisses einer besonders kritischen Prüfung; gleichwohl dürfen solche Erkenntnisse im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände - gegebenenfalls ergänzend und mit minderem Beweiswert - berücksichtigt werden (vgl. BayVGH vom 21.10.2008 Az. 5 ZB 08.229 RdNr. 14 sowie vom 12.10.2009 a.a.O. RdNr. 37; OVG Hamburg vom 7.4.2006 Az. 3 Bf 442/03 Ls. 1 und RdNr. 9; OVG RhPf vom 28.1.2010 Az. 7 A 11075/09 RdNr. 5; BVerwG vom 15.3.2005 a.a.O. S. 131; Discher a.a.O. RdNrn. 1720 ff. vor §§ 53 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.10.2008 - 5 ZB 08.229

    Einbürgerung; Hinderungsgrund; Gefährdung der außenpolitischen Belange der

  • VGH Bayern, 08.01.2020 - 10 B 18.2485

    Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (Ansar al-Islam)

    Mit Urteil vom 25. März 2010 (10 BV 09.1784) habe der Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass in A* ... eine die AAI unterstützende Gruppe bestehe.

    Im Übrigen widerspreche die erstinstanzliche Entscheidung bei ihren tatsächlichen Feststellungen dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. März 2010 (10 BV 09.1784).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten beider Instanzen sowie der beigezogenen Verfahrensakten (10 B 10.1999, 10 BV 09.1784, 10 B 10.1713, 10 B 12.1823) und der Behördenakten verwiesen.

    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme vor dem Verwaltungsgerichtshof und unter Berücksichtigung der vorliegenden Behördenakten sowie der zum Verfahren beigezogenen Verfahrensakten betreffend weitere Unterstützer dieser Organisation (10 B 10.1999, 10 BV 09.1784, 10 B 10.1713 und 10 B 12.1823) hat der Kläger zur Überzeugung des Senats (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) die AAI in rechtserheblicher Weise individuell unterstützt.

    Diese sind jedoch jeweils mit rechtskräftigem Berufungsurteil des Verwaltungsgerichtshofs unter Abweisung der Anfechtungsklage gegen die streitbefangenen Ausweisungsverfügungen aufgehoben bzw. abgeändert worden (BayVGH, U.v. 25.3.2010 - 10 BV 09.1784 - juris, U.v. 27.10.2017 - 10 B 16.1252 - juris).

    Dafür sprechen neben den bereits im zitierten Urteil des Senats vom 25. September 2013 (10 B 10.1999) dargelegten Umständen insbesondere auch die intensiven und teilweise freundschaftlichen Kontakte des Klägers nicht nur zur Schlüsselfigur dieser "A* ... Gruppe" M* ... (vgl. dazu dessen Angabe bei seiner Zeugenvernehmung am 22.2.2016, Bl. 9 der Sitzungsniederschrift), mit dem er zeitweise im Anwesen B* ...straße ... in A* ... gewohnt hat, sondern auch zu weiteren Unterstützern der AAI wie insbesondere H* ... G* ... W* ... (s. BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 10 B 10.1999), I* ... ...-B* ... (s. BayVGH, U.v. 27.10.2017 - 10 B 16.1252) und A* ... K* ... (s. BayVGH, U.v. 25.3.2010 - 10 BV 09.1784).

  • VGH Bayern, 27.10.2017 - 10 B 16.1252

    Überwiegen des öffentlichen Ausweisungsinteresse wegen der Unterstützung einer

    Dass eine solche Gruppe bestehe, habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 25. März 2010 (Az. 10 BV 09.1784) festgestellt.

    Dies hat der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Strafgerichte (vgl. z.B. OLG M., U.v. 12.1.2006 - 6 St 001/05 - betr. M. L. A.; OLG S., U.v. 15.7.2008 - 5-2 StE 2/05 - betr. M. A** H.*) wiederholt festgestellt (BayVGH, B.v. 12.10.2009 - 10 CS 09.817 - U.v. 25.3.2010 - 10 BV 09.1784 - sowie zuletzt U.v. 25.9.2013 - 10 B 10.1999 - jew. juris).

    Die entsprechenden Gerichtsakten (Az.: 10 BV 09.1784, A. K.; 10 B 10.1999, H.G.W.; 10 B 13.1446, H.J.M.) wurden zum Verfahren beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

  • VG Augsburg, 16.03.2010 - Au 1 K 09.50
    Maßgeblich ist insoweit eine wertende Gesamtbetrachtung, ob im Fall des betroffenen Ausländers die Voraussetzungen des Ausweisungstatbestands erfüllt sind (vgl. BVerwG vom 15.3.2005 BVerwGE 123, 114 - Ls. 5; vgl. nunmehr auch Nr. 54.2.1.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zum Aufenthaltsgesetz BT-Drs. 669/09 S. 375)."An dieser Beurteilung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zuletzt auch im Urteil vom 25. März 2010 (Az. 10 BV 09.1784, RdNr. 17) ausdrücklich festgehalten.

    Hiervon gehen übereinstimmend alle Beteiligten sowie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 25.3.2010 Az. 10 BV 09.1784, RdNr. 19) und die Kammer aus.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt im Urteil vom 25. März 2010 (Az. 10 BV 09.1784, RdNr. 21 ff.) hierzu aus: "Als Unterstützung des Terrorismus oder einer terroristischen Organisation/Vereinigung ist - in Anlehnung an die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum strafrechtlichen Unterstützungsbegriff nach §§ 129, 129a StGB entwickelten Kriterien - jede Tätigkeit anzusehen, die sich in irgendeiner Weise positiv auf die Aktionsmöglichkeiten dieser Organisation/Vereinigung auswirkt.

    Das Urteil des Gerichts vom 30. Juni 2009, mit welchem diese Ausweisung zunächst aufgehoben worden war, hatte in zweiter Instanz keinen Bestand (Urteil des BayVGH vom 25.03.2010 Az. 10 BV 09.1784).

    Das Verwaltungsgericht ist hier in tatsächlicher Hinsicht zu einer anderen Beurteilung gelangt als der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 25. März 2010 (a.a.O., RdNr. 22 ff).

  • VGH Bayern, 05.03.2015 - 10 CS 14.2244

    Antrag auf Anordnung und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Es stellt sich aber die Frage, ob das nach dem von der Antragsgegnerin zugrunde gelegten Verfassungsschutzbericht bestehende besondere Sicherheitsrisiko, das Personen, die im Ausland eine terroristische Ausbildung erhalten oder an Kampfhandlungen teilgenommen haben, allgemein nach ihrer Rückkehr darstellen, für die weitere Annahme ausreicht, der Antragsteller werde nach seiner Rückkehr die innere Sicherheit der Bundesrepublik gefährden, oder ob es neben der etwaigen späteren Zugehörigkeit des Antragstellers zur Gruppe der Rückkehrer für diese Annahme weiterer konkreter Tatsachen bedarf, die den Schluss rechtfertigen, dass auch der abgesehen von dem nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellten Ermittlungsverfahren wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat bisher offenbar nicht strafrechtlich in Erscheinung getretene Antragsteller persönlich nach seiner Rückkehr eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellen wird (vgl. für eine Ausweisung wegen Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nach § 47 Abs. 2 Nr. 4 AuslG und § 54 Nr. 5a AufenthG BVerwG, U.v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 - juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 25.3.2010 - 10 BV 09.1784 - juris Rn. 38).
  • VGH Bayern, 02.09.2013 - 10 B 10.1713

    Niederlassungserlaubnis; 7-jähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis; Anrechnung

    Dass die Ansar al-Islam (später: Ansar al-Sunna) eine terroristische Organisation bzw. Vereinigung (auch) im Sinne des § 54 Nr. 5 AufenthG darstellt, hat der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Strafgerichte (vgl. z.B. OLG München, U.v. 12.1.2006 - 6 St 001/05 - betr. Mohammed Lokman Amin; OLG Stuttgart, U.v. 15.7.2008 - 5-2 StE 2/05 - betr. u.a. Ata Abdoulaziz Rashid und Mazen Ali Hussein) wiederholt festgestellt (BayVGH U.v. 25.9.2013 - 10 B 10.1999 -, B.v. 12.10.2009 - 10 CS 09.817 -, U.v. 25.3.2010 - 10 BV 09.1784 - sowie U.v. 19.3.2013 - 10 BV 10.3063 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 16.07.2010 - 10 CE 10.1201

    Verfassungsschutzbericht 2008: Erwähnung der Islamischen Gemeinde Penzberg e.V.

    Gleichwohl dürfen solche Erkenntnisse im Rahmen einer gerichtlichen Gesamtwürdigung aller Umstände berücksichtigt werden (std. Rspr. des Senats; vgl. zuletzt Urteil vom 25.3.2010 Az. 10 BV 09.1784 RdNr. 23 m.w.N.).
  • VG Berlin, 12.05.2011 - 14 K 237.09

    Schengenvisum für mehrfache Einreisen mit einer Gültigkeit von zwei Jahren

    Durch die Neufassung wird eine Absenkung der Schwelle für das Eingreifen des Ausweisungstatbestands insoweit vorgenommen, dass ein Nachweis der Mitgliedschaft oder Unterstützungshandlung gerade nicht geführt werden muss (BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2011 - 1 B 17/10 - juris Rn. 5; Bayerischer VGH, Urteil vom 25. März 2010 - 10 BV 09.1784 - juris Rn. 16 m.w.N.).

    Liegen lediglich Verbindungen und Kontakte zu derartigen Organisationen oder deren Mitgliedern vor, ohne dass der Ausländer auch als Nichtmitglied durch sein Engagement eine innere Nähe und Verbundenheit zu dieser Vereinigung selbst zum Ausdruck bringt, fehlt es an einer Unterstützung im dargelegten Sinn (Bayerischer VGH, Urteil vom 25. März 2010 - 10 BV 09.1784 - juris Rn. 16 m.w.N., Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 10 CS 09.817 - juris Rn. 21 f., 26, Urteil vom 15. Oktober 2005 - 24 CS 05.1716 - juris Rn. 33; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 11 S 2366/10 - juris Rn. 9).

  • VG München, 12.04.2010 - M 25 K 09.1533

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings wegen Tätigkeit für die .../...;

    Maßgeblich ist insoweit eine wertende Gesamtbetrachtung, ob im Fall des betroffenen Ausländers die Voraussetzungen des Ausweisungstatbestands erfüllt sind (BVerwG, Urt. v. 15.3.2005, BVerwGE 123, 114; BayVGH, Beschl. v. 12.10.2009, Az.: 10 CS 09.817, Juris, Rz.20 ff.; Urt. v. 25.3.2010, Az.: 10 BV 09.1784; vgl. nunmehr auch Nr. 54.2.1.2.1 der allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zum Aufenthaltsgesetz, BT-Drs. 669/09 S. 375).

    Liegen lediglich Verbindungen und Kontakte zu derartigen Organisationen oder deren Mitgliedern vor, ohne dass der Ausländer auch als Nichtmitglied durch sein Engagement eine innere Nähe und Verbundenheit zu dieser Vereinigung selbst zum Ausdruck bringt, fehlt es an einer Unterstützung im dargelegten Sinn (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.3.2005, BVerwGE 123, 114/124 ff.; BayVGH, Beschl. v. 12.10.2009, Az.: 10 CS 09.817, Juris, Rz. 26; Urt. v. 25.3.2010, Az.: 10 BV 09.1784, Juris).

  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 10 BV 10.3063

    Bindungswirkung des Revisionsurteils; Altfallregelung des § 104a AufenthG;

    Dass die Ansar al-Islam (später: Ansar al-Sunna) eine terroristische Organisation bzw. Vereinigung (auch) im Sinne dieser Bestimmung darstellt, hat der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Strafgerichte (vgl. z.B. OLG München, U.v. 12.1.2006 - 6 St 001/05 - betr. ... sowie U.v. 9.7.2007 - 6 St 001/06 - betr. ...; OLG Stuttgart, U.v. 15.7.2008 - 5-2 StE 2/05 - betr. u.a. ...) wiederholt festgestellt (BayVGH, B.v. 12.10.2009 - 10 CS 09.817 -, U.v. 25.3.2010 - 10 BV 09.1784 - sowie zuletzt B.v. 24.2.2012 - 10 ZB 11.94 - jeweils juris).
  • VG Köln, 02.12.2014 - 5 K 5221/13

    Rechtmäßigkeit einer Wohnsitzauflage gegenüber einem Asylbewerber ohne

    1586/08-; Bay VGH, Urteil vom 25. März 2010 - 10 BV 09.1784;.
  • VG München, 19.05.2010 - M 25 K 09.1986

    Ausschlussgrund des Vorliegens von Anhaltspunkten für ein Unterstützen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2010 - 19 A 1586/08

    Große Wahrscheinlichkeit der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

  • VG Saarlouis, 20.08.2020 - 6 K 853/18

    Anforderungen an den Nachweis der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

  • VGH Bayern, 24.02.2012 - 10 ZB 11.94

    Ausweisung; Terrorismusbezug; Ermessen; Aufenthaltserlaubnis

  • VG Köln, 21.04.2011 - 5 L 293/11

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Flüchtlings unter gleichzeitiger Beschränkung

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